Der Verein „Förderkreis Goslarer Tage der Kleinkunst e.V.“ wird gegründet. Der Verein erhebt keine keine Mitgliedsbeiträge. Stattdessen wurde in seiner Satzung festgelegt, dass die Mitglieder nach „ihren Fähigkeiten“ aktive Hilfe leisten sollen. Dieser Passus musste extra vom Amtsgericht genehmigt werden.